Historische Dokumente:
Entlassungsurkunde eines Schöneckers am 24. Juni 1907
aus dem Gefängnis zu Prüm nach fünf Tagen Haft.
Um welche Straftat es sich hier handelte ist leider nicht mehr feststellbar, offensichtlich war dieser Schönecker aber kein "schwerer Junge"!   Ein Trunkenheitsdelikt wie beispielsweise eine Schlägerei wäre denkbar.

Privatbesitz und mit freundlicher Genehmigung
von Ulf Ludwig, Wallmerod (Westerwald), früher Schönecken.

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