pr.ch
1/5/65 Nr. 429 Durch Erkenntniß der
hiesigen Zuchtpolizeikammer vom 7ten März sind Anna-Maria XXXX, Ehefrau des Tagelöhners
Peter XXXX* daselbst, und Anna-Maria Differing, Ehefrau des Tagelöhners Caspar XXXX* zu
Ichterhof, der Unterschlagung eines Briefbeutels mit 400 Taler zum Nachtheil des
Postfiskus, für überführt erklärt und Jede zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat
und solidarisch zu den Kosten verurtheilt worden. Von obigen 400 Talern sind 372 Taler
wieder im Besitz der Postverwaltung gelangt, welche außerdem einige, von den Condenmaten
für einen Theil des Geldes gekaufte Gegenstände durch die Königliche Ober Pro- curator
überwiesen worden sind. Nach Abzug dieses Erlöses für die gedachten, noch nicht
verwertheten Gegenstände bleiben noch 27 bis 28 Taler zu decken. Euer Wohlgeboren ersuche
ich ergebenst, gefälligst hierher mittheilen zu wollen, in welchen
Vermögensverhältnissen die beiden Condenmaten leben, ob eine Klage auf Zahlung des
obigen Restbetrages Erfolg verspricht oder ob sich etwa die Ehemänner der Condenmaten zur
Zahlung verstehen würden.
Trier, den 5ten Mai 1865
Der Ober-Post-Direktor
In Vertretung Meudorn
An Den Herrn Bürgermeister Scheurette
Wohlgeboren
in Nr. 4576 Schönecken |
|
Schönecken, den 7ten Mai 1865
An
den Königlichen
Oberpostdirektor
Ritter v. XXXXX
Herrn Meyer
u Trier
Nr. 429
Euer Hochwohlgeboren habe ich die Ehre auf die sehr vertrauliche Zuschrift
vom 5.d.M. Nr. 4178 zu erwiedern, daß die beiden wegen Unterschlagung eines Briefbeutels
mit 400 Talern am 7. März von der dortigen Zuchtpolizeikammer verurteilten Ehefrauen
Anna-Maria XXXX von hier und Anna-Maria XXXX zu Ichterhoff in den ärmlichsten
Vermögens-Verhältnissen leben und eine Klage gegen dieselben auf Zahlung des an der
obigen Summe noch fehlenden Restbetrages von 27 bis 28 Talern keinen Erfolg verspricht und
daß ihren Ehemänner sich zur Zahlung dieses Restbetrages nicht verstehen. Dieselben sind
so arm, daß, wenn sie sich auch zur Zahlung verstehen wollten, diese niemals dazu im
Stande sein würden.
Der Bürgermeister Scheurette
Schönecken, den 7. Mai 1865 |
|
* Der Familienname
wurde unkenntlich gemacht, die beiden Damen waren Schwägerinnen, folglich ihre Ehemänner
Brüder. |
|