Historische
Dokumente: Kaufbrief und Quittung über die Erbmühle Schweißthal |
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Ich Johan Wolffgang freyherr Von Auwach der Röm.Kays. und Königl.
Cathol. Mayest. Generalfeldwachtmeister und obrister zu Fuss, auch Commendant und
Stadthaupthamm der Kays
..stadt und Festung Constantz, auch Rudolfszell.. Thu Kundt
jedermänniglich und bekenne hiermit für mich, meine erben undt nachkommen, dass ich mit
gutem Vorbedacht eines wahren, stäten, festen undt immerwehrenden erbkauffs, undt
respective Verkauffs freywillig undt wohlbedächtlich zu kaufen gebe undt aufgetragen
habe, thue auch dasselbe hiermit, undt in Krafft gegenwärtingen Kauffsbriefs
supportieren, Verkäuffer undt übertrage in solcher form, undt gestalt, wie solches Bey
den geist- und weltlichen rechten, Jedenlandsgerichtshofs und ortßhergebrachten ordnung
undt gewohnheit nach am kräftigsten und beständigsten immer geschen soll. Kan odter mag,
dem Hochedlen Herrn Joanni Christoph Rösgen Churfürst.Trieri.Cammerath zu Prüm, dessen
Geliebsten Anna Margareta Rösgen, genannt jamolet, dessen erb- und nachkömmlingen, auch
einem Jedten, so gegenwärtige Trans und Supportschrifft, mit H. Käuffers guten wissens,
undt willen immer haben, undt rechtmässig besitzen werden, meine freyeigene, erbliche,
undt von niemandt lehnrührige mühle zu schweissthal gelegen, wie dieselbe meine
Vorfahren selig andererseits recht undt ruhig besessen haben cum omnibus et juribus, et
appertinentis sondter einigen auß- odter Vorbehalt umb, undt für die accordinierte
Kauff-Summa Von ein Tausendt, sechszig sechß rthlr, und 36 alb, den rthlr (=Reichsthaler)
Zu fünfzig vier albus gerechnet, Von welcher Summa H.Käuffer Bey Schliessung dieses
Kauffbriefes sogleich dreihundert rthlr erlegent, undt die noch übrige 766 rthlr 36 alb.
Auff künftige Frankfurter Ostermeß daselbsten gleichfalls ohne anstandt zu bezahlen
Verspricht, wobey H. Käuffern jedoch ohn Verhalten wirdt, das Von dieser erkaufften
mühle all jährlich in die Kellerey zu Schönecken daßjenige zu bezahlen sey, so ich
Verkäuffer und meine Vorfahren gleichfalls entrichten müsten, auch in dasigem amtsbuche
zur ersehen undt befindtlich seyn wirdt. Nach welch getroffenere Kaufsumma undt deren
künftiger gäntzlicher erlegung, undt bezahlung ich den H. Kaufherrn, dessen erben undt
niessung ob Verküffermühle, jedoch mit dem jetzigen mühler dies Jahr seine pacht bis
auf Martini 1726 gehalten werden
.gestalten er seine erben undt
nachkommen oder wissentliche Inhaber dieses Brieffs, dieselbe mühle nun undt fortehin zu
ewigen tagen inne haben nutzen niesen, und gebrauchen, damit als mit anderen seinen
acquierierten undt ererbten güthern handeln. Thun und lassen auch erhalten und walten
sollen undt mögen, als das Behinderung männiglichen, darwidter ich, noch meine
nachkommen, nach Billig erfolgter Zahlung, nichts gefährliches Vornhemen, weder schaffen
noch gestaldten wollen odter wollen durch jemand anderes, wer der auch wärr, einanderes
Vorgenommen werde, heimlich noch öffentlich, sondern Versprechen, Vielmehr alle, undt
jede punkten undt Clauseln stets fest und unverbrüchlich zu Halten mit Verzeihung undt
würklicher Begebung alle undt jede Benefizieren, privilegien undt indulten geist- und
weltlichen rechten, constitutionen, satzungen undt Landesordnungen, wie die Bereits seyend
undt erdacht werden möchten dessen zu wahrer urkund, undt sicherster Beständigkeit. Hab
ich Verkäuffer neben eigenhändiger unterschrift mein angeborenes adliches pittschaft
Hiebey getruckt, so geschehn Jm Jahre eintausend, siebenhundert, zwanzig und fünf. 23 ten
November. Johan Wolfgang von Auwach
Es folgen nach dem Kaufakt die Zahlungsweisen.
Kaufsumma: Eintausendsechsundsechzig Reichthaler, den Thaler zu 54 Albus gerechnet. |
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