Historische Dokumente: Kaufbrief und Quittung über die Erbmühle Schweißthal von 1725
Abschrift der Übersetzung von Dr. Johannes Schreiber, Standort des Originals unbekannt.
1725, November 23.

Kauffbrieff und Quittung über die Erbmühll zu Schweissthal

 

de 1725.23 Febris.

Ich Johan Wolffgang freyherr Von Auwach der Röm.Kays. und Königl. Cathol. Mayest. Generalfeldwachtmeister und obrister zu Fuss, auch Commendant und Stadthaupthamm der Kays…..stadt und Festung Constantz, auch Rudolfszell.. Thu Kundt jedermänniglich und bekenne hiermit für mich, meine erben undt nachkommen, dass ich mit gutem Vorbedacht eines wahren, stäten, festen undt immerwehrenden erbkauffs, undt respective Verkauffs freywillig undt wohlbedächtlich zu kaufen gebe undt aufgetragen habe, thue auch dasselbe hiermit, undt in Krafft gegenwärtingen Kauffsbriefs supportieren, Verkäuffer undt übertrage in solcher form, undt gestalt, wie solches Bey den geist- und weltlichen rechten, Jedenlandsgerichtshofs und ortßhergebrachten ordnung undt gewohnheit nach am kräftigsten und beständigsten immer geschen soll. Kan odter mag, dem Hochedlen Herrn Joanni Christoph Rösgen Churfürst.Trieri.Cammerath zu Prüm, dessen Geliebsten Anna Margareta Rösgen, genannt jamolet, dessen erb- und nachkömmlingen, auch einem Jedten, so gegenwärtige Trans und Supportschrifft, mit H. Käuffers guten wissens, undt willen immer haben, undt rechtmässig besitzen werden, meine freyeigene, erbliche, undt von niemandt lehnrührige mühle zu schweissthal gelegen, wie dieselbe meine Vorfahren selig andererseits recht undt ruhig besessen haben cum omnibus et juribus, et appertinentis sondter einigen auß- odter Vorbehalt umb, undt für die accordinierte Kauff-Summa Von ein Tausendt, sechszig sechß rthlr, und 36 alb, den rthlr (=Reichsthaler) Zu fünfzig vier albus gerechnet, Von welcher Summa H.Käuffer Bey Schliessung dieses Kauffbriefes sogleich dreihundert rthlr erlegent, undt die noch übrige 766 rthlr 36 alb. Auff künftige Frankfurter Ostermeß daselbsten gleichfalls ohne anstandt zu bezahlen Verspricht, wobey H. Käuffern jedoch ohn Verhalten wirdt, das Von dieser erkaufften mühle all jährlich in die Kellerey zu Schönecken daßjenige zu bezahlen sey, so ich Verkäuffer und meine Vorfahren gleichfalls entrichten müsten, auch in dasigem amtsbuche zur ersehen undt befindtlich seyn wirdt. Nach welch getroffenere Kaufsumma undt deren künftiger gäntzlicher erlegung, undt bezahlung ich den H. Kaufherrn, dessen erben undt niessung ob Verküffermühle, jedoch mit dem jetzigen mühler dies Jahr seine pacht bis auf Martini 1726 gehalten werden ……….gestalten er seine erben undt nachkommen oder wissentliche Inhaber dieses Brieffs, dieselbe mühle nun undt fortehin zu ewigen tagen inne haben nutzen niesen, und gebrauchen, damit als mit anderen seinen acquierierten undt ererbten güthern handeln. Thun und lassen auch erhalten und walten sollen undt mögen, als das Behinderung männiglichen, darwidter ich, noch meine nachkommen, nach Billig erfolgter Zahlung, nichts gefährliches Vornhemen, weder schaffen noch gestaldten wollen odter wollen durch jemand anderes, wer der auch wärr, einanderes Vorgenommen werde, heimlich noch öffentlich, sondern Versprechen, Vielmehr alle, undt jede punkten undt Clauseln stets fest und unverbrüchlich zu Halten mit Verzeihung undt würklicher Begebung alle undt jede Benefizieren, privilegien undt indulten geist- und weltlichen rechten, constitutionen, satzungen undt Landesordnungen, wie die Bereits seyend undt erdacht werden möchten dessen zu wahrer urkund, undt sicherster Beständigkeit. Hab ich Verkäuffer neben eigenhändiger unterschrift mein angeborenes adliches pittschaft Hiebey getruckt, so geschehn Jm Jahre eintausend, siebenhundert, zwanzig und fünf. 23 ten November.

Johan Wolfgang von Auwach

 

Es folgen nach dem Kaufakt die Zahlungsweisen.
Verkäufer ist iso Freiherr von Auwach, Stadthauptmann von Konstanz und Randolfszell un Käuffer Herr Cammerath Johann Christof Rösgen und dessen, Eheliebsten Anna Margareta Roesgen, genannt jammolette. Der Grossvater der Ehefrau wird, "von Baringh" genannt, von dem sie Capitalien geerbt hat. Die Frau Roesgen ist zum zweiten Male verheiratet, denn es wird unter Punkt 1 gesagt, dass im Falle, sie keine Leibeserben hätten, die Erbfolge auf den Sohn der ersten Ehe der Frau übergehen solle, mit Namen Franciskus Josephum Kyndts. Ihr erster Mann war also ein Kyndts. Unterschrieben wird diese Familienangelegenheit von einem Notarius Rolshausen.

Kaufsumma: Eintausendsechsundsechzig Reichthaler, den Thaler zu 54 Albus gerechnet.

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