Kirchliches von Schönecken. (von Dr. Schreiber)

Johann von Hersfeld, genannt Duxgin und Zyche von Wawern, seine eheliche Hausfrau, verkauften 1477 auf U.L.F. (Unserer lieben Frauen) Tag der Kapellen „geleghen bynnen Schoneck yn dem Dale an dem Berghe" eine Wiese, gelegen bei dem Kirschbaum nächst Ruland (Reuland) genannt „Wirges Wiese" und ein Malter guten dürren Speltz, Rente und Guts zu „Dydendorf" (Dingdorf) für 55 Gulden Rheinischen Gelds, zu Albus der Gulden gerechnet.Im Jahre 1477 am St. Matthiastage stifteten Graf Georg von Virneburg, seine Gemahlin Maria von Croy, Jakob von Bedburg, Pastor zu Wetteldorf und mehrere Burgmänner und Bürger zu Schönecken eine Frühmesse in der dortigen Kapelle.

Blick vom Reinsköpfchen

Diese Kapelle wurde am 27. März 1484 von dem Weihbischofe Johannes (von Lindhofen), Bischofe von Azot, zu Ehren der hl. Jungfrau Maria, des hl. Martin und der hl. Märtyrer Christopherus und Scorius eingeweiht und mit Ablässen versehen. Im Jahre 1494 stiftete Johann von Benzeradt zur St. Annen-Bruderschaft in der Kapelle zu Schönecken einen jährlichen Zins von sechs Albus. Im Jahre 1495 stiftete Clais Hoiffkemper von Nydebroich zu der Messe auf dem Christoffel-Altare in der Kapelle fünf oberländische Rheinische Gulden. Im Jahre 1494 stiftete Jakob Schomecher von Rommersheim eine Wochenmesse in der Kapelle. Damals waren Johann von Hersel und Gerhard Selten von Saulheim Momper (=Vorsteher) der Kapelle. Im Jahre 1507 verlieh Erzbischof Jakob II. (Markgraf von Baden) der eben errichteten St. Annen-Bruderschaft an der Kirch St. Martin ni Episcopi & -Scorti Martyres in Schönecken einen vierzigtägigen Ablaß. An der linken Seite des Hochaltars unter der Bildsäule des hl. Martin steht folgende Chronodistischon, die Jahreszahl 1649 andeutend:

Jesu Mariaeque Virgini sanctisque

Patronis

Loci reverenti cultu consecrarunt.

Die Fortsetzung der Inschrift ist auf der rechten Seite des Hochaltars unter der Bildsäule des hl. Scorius:

Johannes Adolphi Helling Cellerarius

In Schonecken et Catarina

Beva (Belva ?) Coiuges (Conjuges ?)

Die Tochter des Kellners Johann Adolph Helling heiratete Johann Nikolaus von Hontheim, Großvater des berühmten Weihbischofs gleichen Namens. (Als Geschichtsschreiber bekannt.) Vor der Kapelle steht ein Kreuz, auf dessen Vorderseite sich folgende, zum Teil von der Zeit schon unleserlich gewordene Inschrift befindet:

    1. 1620 D 2 DECEMR IAT / / ER / / GE: ACIT. GOTERID

BRANDT VOGTEN. V. SCHEFFEN DER FREUHEVT

SCHONECK VND CLAR SMEITGES EIELIVTT

/ / / VSSENDERLICAEC EHRE. / / DE / D / / / / ENENT

/ / / GOTTES VND / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /

Auf der Rückseite des Kreuzes steht die Inschrift:

GLORIA CHRISTE TIBI SIT GRATIA DIGNA

REDEMTOR QVI CRUCIS IN LIGNO CRIMINA

NOSTRA LVIS

Außerhalb der Sakristei ist folgende Inschrift in Stein gehauen:

AO. 1622 D. 14 MR: IAT DIE. E: CLAR BRANDT

IN D. EHRNACH.W/ HP. RRAT WITEB F. S. Hr. E.

A. HAVSW. HA.. S. GODERIG BRANDT. V.G. / / / V.

SCHO. COZVS ERASMO. BISCH / / / V. EHR.

DIESEN ALTAR REFORMIEREN LASSEN

DES BEI GOT DA KVNETIG LOHN

WARTENDEAMEN.

Wettteldorf

(Eiflia illustrata III.2.1.)

Wetteldorf war eine der ältesten Besitzungen der Abtei Prüm. König Pipin schenkte derselben im Jahre 761 „locum Wathel Lendorp im Carasso". Cäsarius gibt Güter an, welche das Kloster Prüm im Jahre 1222 zu „Wettelndorph" besaß. Er bemerkt dabei, daß Wettelndorph mit Zubehör von den alten Stiftern des Klosters zur Unterhaltung des Hospitals bestimmt worden sei, in welchem zehn arme Leute getröstet und erquicket werden sollten, die Aufsicht darüber solle einem gewissenhaften und gottesfürchtigen Greise anvertraut werden. In diesem Hospitale sollten stets zwölf arme Brüder als Pfründner wohnen, von den Einkünften desselben unterhalten und zu mancherlei Diensten, als Glockenläuten usw. verwendet werden. Auch sollten sie die kranken Mönche pflegen, warten und bis zum Begräbnis bei denselben bleiben. Von dem Hofe Wettelndorph sollten für die Armen Roggenbrot, Zukost und Kleidungsstücke geliefert werden. In dem Vertrage zwischen dem Abte Walther und Heinrich, Herr von Schönecken, vom Jahre 1279 wird schon die Mühle zu Wettelndorph, welche der Abtei gehörte, erwähnt. (Eiflia ill. III.I.2. S.980.) Im Jahre 1462 hatten Johann Hürthen und seine Ehefrau Anna von Brandscheid mit mehreren Gütern auch den Hof zu Wettelndorph der Abtei Prüm auf Wiederkauf verkauft oder vielmehr verpfändet. Die Pfandsumme für sämtliche Güter betrug 680 Rheinische Gulden. (Eiflia ill. III.II.1. S.191.) Es geschah dies wahrscheinlich bei der Verheiratung ihrer Tochter Lyse mit dem Ritter Gobel, Herr zu Elter und Stirgenich. Im Jahre 1464 verpfändete Johann Hürthen von Schönecken den Hof zu Wettelndorph, der zu einem Schönecker Burglehn gehörte, allein dem Dietrich von Winneburg für 200 Gulden.

Im Jahre

1777

waren zu Wetteldorf 27 Hausstätten und 21 Rauchfänge vorhanden. Im Jahre 1794 war Wetteldorf der Hauptort einer Prümschen Schultheisserei, zu welcher außer Wetteldorf noch Reuland, der Hof Schweißthal mit Ausnahme der Mühle und Seiwerath gehörten. Mit dem Bienenfund im Hofe Wettelndorf waren im 16. Jahrhundert die von Greimelscheid, dann die von Enscheringen belehnt. Die Schultheissereigüter von Wettelndorf waren mit andern Gütern der Gemeinde von der französischen Regierung, infolge des famosen Gesetzes vom 20. März 1813, welches die Gemeinden wertvoller Güter beraubte und ihnen die Mittel zur Bezahlung ihrer Schulden entzog, schon am 16. September 1813 verkauft worden. Durch Urteil vom 12. August 1824 wurden der Gemeinde Wetteldorf die rückständigen Steigpreise aus dem Erlöse der Schultheissereigüter, auf welche der Fiscus Anspruch gemacht hatte, zugesprochen. Die Gemeinde Wetteldorf besitzt gar kein Gemeindeeigentum.

Die alte Pfarrei Wetteldorf gehörte zum Landkapitel Kyllburg. Die Collatur der Pfarrei stand nach dem oft erwähnten Verzeichnisse der Priorin (priorissa) zu Niederprüm zu. Außer den noch jetzt nach Wetteldorf eingepfarrten Ortschaften Reuland, Schweißthal, Seiwerath, Schönecken, Irsfelderhof und Niederhersdorf, gehörten ehemals auch noch fünf Häuser zu Lasel zur Pfarrei. Bei der Pfarrei werden viele Urkunden, besonders aus dem 15. Jahrhundert, welche Schenkungen für die Kirche betreffen, aufbewahrt. Die Kirche ist alt, war für die Pfarrei viel zu klein und wurde durch Seitenschiffe vergrößert. In der Kirche befindet sich der Grabstein des Ritters Hermann von Hersel. (Eiflia ill. II.B.1. Abt. S. 171., wo die Beschreibung des Grabsteins aber nicht ganz genau ist.)

Der Ritter ist auf dem Steine in Lebensgröße, in Harnisch, jedoch ohne Schwert, mit entblößtem Haupte, die bepanzerten Hände auf der Brust aneinandergelegt, dargestellt. Der Helm steht zwischen beiden Füßen, ganz oben auf dem Steine ist das Wappen der von Hersdorf, von Hersel, von Lichtberg (Bock von Lichtenberg ?) und von Blassenburg. An jeder Seite des Steines befinden sich noch sechs Wappen. Zur (heraldischen) Rechten die von Hocherbach, von Hausen, von Buesfeld (Pützfeld?), von Dublingen, von Buck, von Helbringen (Heß von Hilbringen). Zur Linken sind die Wappen der Bissel (Beissel von Gymnich), Walradt (von Wallenrodt), von Rindtfeld, von Seckendorf, Merradt (von Merode) und von Raveneck. Am Fuße des Steines steht folgende, aber schon sehr beschädigte Inschrift:

ANO INI 1593 den 13 JULY ist in Got

entschlafen der Edel und EHRENFEST HERMAN

VON HERSSEL UND MII / / / / / / / / / / / / ND

DOGENT / / ICHENE CATARINA VON DAUN CH SINEP

W / / / / / SOE / / / / ILET CHRISTOFER / / / / / /

/ / / EST / / / / / / / GEBROEDER VON / / / / / / / / / / /

DIES ES EPITAVIUM / / / / EWI / / /

/ / / / / / / / / / / ICHTEN HABEN LASSEN / /

In dem Chore der Kirche befinden sich noch zwei Grabsteine. Auf jedem derselben ist ein Kreuz und am Fuße desselben ein Wappenschild, ein schräger Balken mit zwei Rosen darüber und eine Rose unter demselben, auf dem Helme eine Rose, unter dem Wappenschilde ein Totenkopf mit zwei kreuzweise gelegten Knochen. Auf dem Rande des einen Steines steht folgende Inschrift:

    1. 20 ma Jannuary OBIIT IMUS JOHANNES

APOLINARIS RöSGEN CONSILIARIUS JUDEX

FEUDALIS SATRAPA ET.